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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für IT-Dienstleistungen, IT-Support und IT-Security-Leistungen

Nüsse IT Consulting
Inhaber: Michael Nüsse
Anschrift: Wigbertstraße 34, 33098 Paderborn
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Telefon: +49 15566 689612
Website: nuesse-it.de

Stand: Mai 2026
Version: 1.0


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen Nüsse IT Consulting, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

1.2 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen IT-Support, IT-Beratung, IT-Security, Fernwartung, Vor-Ort-Service, Hardware- und Softwareunterstützung, Netzwerkbetreuung, Systempflege, Backup-Unterstützung, Einrichtung von Arbeitsplätzen sowie sonstige IT-nahe Dienstleistungen.

1.3 Diese AGB richten sich vorrangig an Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Vereine und sonstige Organisationen im Sinne des geschäftlichen Verkehrs.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragspartner und Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt, eine Leistung ausdrücklich beauftragt oder der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt.

2.2 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

2.3 Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

2.4 Der Auftraggeber erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, diese AGB einzusehen. Bei Online-Vertragsschlüssen werden die AGB auf der Website bereitgestellt und können dort abgerufen und gespeichert werden. Der Auftraggeber wird vor Vertragsschluss klar auf die Geltung dieser AGB hingewiesen.

3. Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem gebuchten Paket, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

3.2 Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • IT-Support für bestehende Hardware und Software
  • Einrichtung und Betreuung von PCs, Notebooks, Druckern, Scannern und Peripheriegeräten
  • Unterstützung bei Windows, Linux, Office, E-Mail, Browsern und Standardsoftware
  • Netzwerk- und Internet-Support
  • WLAN-, Router-, Switch- und NAS-Unterstützung
  • Benutzer- und Rechteverwaltung
  • Fernwartung und Vor-Ort-Service
  • IT-Sicherheitschecks
  • Endpoint-Schutz und Security-Beratung
  • Backup-Unterstützung und Wiederherstellungshilfe
  • Systemwartung und Update-Unterstützung
  • Beratung bei Hardware, Software und IT-Prozessen

3.3 Nicht geschuldet ist ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, sofern nicht ausdrücklich ein konkretes Werk oder Ergebnis vereinbart wurde.

3.4 Bei Beratungs-, Support- und Sicherheitsleistungen schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keine vollständige Fehlerfreiheit der bestehenden IT-Umgebung des Auftraggebers.

4. IT-Support und Reaktionszeiten

4.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Störungen, Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dessen vorhandener IT-Infrastruktur.

4.2 Support kann per Telefon, E-Mail, Fernwartung, Ticketsystem (in Entwicklung) oder vor Ort erfolgen.

4.3 Reaktionszeiten gelten nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Angebot, Paket oder Vertrag vereinbart wurden.

4.4 Eine bestimmte Lösungszeit wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Dauer der Fehlerbehebung hängt insbesondere von Art und Umfang der Störung, der Verfügbarkeit von Zugangsdaten, Drittanbietern, Ersatzteilen, Softwareherstellern und der Mitwirkung des Auftraggebers ab.

4.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Supportanfragen nach Dringlichkeit, Auswirkung und Reihenfolge des Eingangs zu priorisieren.

5. Fernwartung

5.1 Fernwartungsleistungen erfolgen nur mit Zustimmung des Auftraggebers oder eines berechtigten Mitarbeiters des Auftraggebers.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Fernwartung alle sensiblen, privaten oder nicht für den Auftragnehmer bestimmten Informationen zu schließen oder auszublenden.

5.3 Der Auftraggeber bleibt während der Fernwartung für seine Daten, Programme, Zugangsdaten und Benutzerhandlungen verantwortlich, soweit der Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

5.4 Der Auftragnehmer kann die Fernwartung ablehnen oder abbrechen, wenn Sicherheitsrisiken, unklare Berechtigungen, technische Hindernisse oder rechtswidrige Inhalte erkennbar sind.

6. Vor-Ort-Service

6.1 Vor-Ort-Termine erfolgen nach Vereinbarung.

6.2 Anfahrtskosten, Fahrtzeiten, Parkgebühren und sonstige Nebenkosten werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach individueller Vereinbarung berechnet.

6.3 Verzögert sich die Leistungserbringung vor Ort aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere durch fehlende Zugangsdaten, fehlende Ansprechpartner, gesperrte Räume, nicht verfügbare Geräte oder unvollständige Informationen, kann der Auftragnehmer die entstandene Wartezeit berechnen.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Passwörter, Ansprechpartner, Unterlagen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Eingriffen in Systeme, Software, Hardware oder Daten eigenverantwortlich eine aktuelle und vollständige Datensicherung zu erstellen.

7.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte, Lizenzen und Berechtigungen für eingesetzte Software, Systeme und Daten verfügt.

7.4 Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

7.5 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer erkennbare Störungen, Fehlermeldungen, Sicherheitsvorfälle oder Datenverluste unverzüglich mitzuteilen.

8. Datensicherung und Datenverlust

8.1 Der Auftraggeber ist grundsätzlich selbst für die regelmäßige und vollständige Sicherung seiner Daten verantwortlich.

8.2 Vor Arbeiten an IT-Systemen, Speichermedien, Servern, Programmen, E-Mail-Konten oder Netzwerken hat der Auftraggeber eine aktuelle Datensicherung vorzunehmen.

8.3 Der Auftragnehmer haftet für Datenverlust nur, soweit der Datenverlust durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurde und der Auftraggeber nachweisen kann, dass eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung vorhanden war.

8.4 Die Wiederherstellung von Daten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9. IT-Security-Leistungen

9.1 Der Auftragnehmer bietet IT-Security-Leistungen wie Sicherheitsanalysen, Sicherheitschecks, Endpoint-Schutz, Firewall-/Netzwerkprüfung, Benutzerrechteprüfung, Backup-Beratung, Härtungsempfehlungen und Awareness-Hinweise an.

9.2 IT-Security-Leistungen reduzieren Sicherheitsrisiken, können jedoch keinen vollständigen Schutz gegen Angriffe, Malware, Phishing, Ransomware, Datenverlust, Fehlbedienung oder sonstige Sicherheitsvorfälle garantieren.

9.3 Der Auftraggeber bleibt für die Umsetzung organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, interne Richtlinien, Benutzerverhalten, Passwortsicherheit, Zugriffskontrollen und Datensicherungen verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind.

9.4 Sicherheitsberichte, Empfehlungen und Prüfungen stellen eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Durchführung dar.

10. Hardware, Software und Fremdleistungen

10.1 Sofern Hardware, Software, Lizenzen, Cloud-Dienste oder Leistungen Dritter vermittelt, empfohlen oder beschafft werden, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Herstellers, Anbieters oder Dienstleisters.

10.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Lizenzbedingungen, Preisänderungen, Produktabkündigungen oder Leistungsstörungen von Drittanbietern, sofern diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

10.3 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass eingesetzte Software ordnungsgemäß lizenziert ist.

10.4 Installationen von Software erfolgen nur, wenn der Auftraggeber über gültige Lizenzen und Nutzungsrechte verfügt.

11. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

11.1 Es gelten die im Angebot, Vertrag, Paket oder in der jeweils aktuellen Preisliste genannten Preise.

11.2 Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.

11.3 Leistungen können nach Aufwand, als Pauschalpaket, als monatliches Betreuungspaket oder nach individueller Vereinbarung abgerechnet werden.

11.4 Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

11.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.

11.6 Bereits erbrachte Leistungen sind auch dann zu vergüten, wenn der Auftraggeber den Auftrag abbricht, nicht weiter mitwirkt oder die Leistung aus Gründen nicht abgeschlossen werden kann, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

12. Support-Pakete, Wartungspakete und Stundenkontingente

12.1 Gebuchte Support-, Wartungs- oder Betreuungspakete gelten für den jeweils vereinbarten Leistungszeitraum.

12.2 Enthaltene Stundenkontingente gelten nur für die im Paket beschriebenen Leistungen.

12.3 Nicht verbrauchte Stunden verfallen am Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde.

12.4 Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Pakets werden nach Aufwand berechnet.

12.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, wenn diese außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, technisch nicht sinnvoll, rechtlich unzulässig oder sicherheitskritisch sind.

13. Termine und Leistungsfristen

13.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

13.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, technischer Störungen, Lieferverzögerungen Dritter, höherer Gewalt oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

13.3 Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

14. Pflichten bei Sicherheitsvorfällen

14.1 Erkennt der Auftraggeber einen Sicherheitsvorfall, insbesondere Malware-Befall, Phishing, unbefugten Zugriff, Datenverlust, Ransomware oder ungewöhnliches Systemverhalten, hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sofern der Auftragnehmer mit der Betreuung beauftragt ist.

14.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, betroffene Systeme möglichst nicht weiter zu verändern, sofern dadurch eine Analyse erschwert werden könnte.

14.3 Der Auftragnehmer unterstützt nach Vereinbarung bei Analyse, Eindämmung und Wiederherstellung. Eine vollständige Wiederherstellung oder Schadensfreiheit wird nicht garantiert.

15. Gewährleistung

15.1 Bei Dienstleistungen schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit.

15.2 Bei werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

15.3 Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel oder Beanstandungen unverzüglich nach Leistungserbringung mitzuteilen.

15.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern, sofern eine Nachbesserung möglich und angemessen ist.

16. Haftung

16.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

16.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

16.4 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.

16.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.

17. Datenschutz und Vertraulichkeit

17.1 Der Auftragnehmer behandelt alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werdenden Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kundendaten, technischen Informationen und sonstigen vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich.

17.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.

17.3 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

17.4 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten oder besonders schutzwürdige Daten betroffen sind.

17.5 Zugangsdaten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Der Auftraggeber sollte Zugangsdaten nach Abschluss der Arbeiten ändern, sofern dies aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist.

18. E-Mail, Kommunikation und Dokumentation

18.1 Die Kommunikation kann per E-Mail, Telefon, Fernwartung, Ticketsystem (in Entwicklung), Messenger oder persönlich erfolgen.

18.2 Der Auftragnehmer kann durchgeführte Arbeiten dokumentieren, insbesondere zur Nachvollziehbarkeit, Abrechnung, Qualitätssicherung und Beweissicherung.

18.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen von Kontaktdaten, Ansprechpartnern oder technischen Rahmenbedingungen rechtzeitig mitzuteilen.

19. Eigentumsvorbehalt

19.1 Gelieferte Hardware, Softwarelizenzen, Datenträger oder sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit Eigentum übertragen werden kann.

19.2 Bei Software gelten vorrangig die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

20. Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

20.1 Support-, Wartungs- oder Betreuungspakete mit laufender Abrechnung werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen.

20.2 Sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, können laufende Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

20.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

20.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug bleibt, erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert oder rechtswidrige Zwecke verfolgt.

21. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

21.1 Diese AGB richten sich vorrangig an Unternehmer und Geschäftskunden.

21.2 Sofern ausnahmsweise Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Verbraucherrechte, insbesondere die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

21.3 Gewerbliche Kunden haben grundsätzlich kein Verbraucher-Widerrufsrecht. Wenn über eine Website sowohl Verbraucher als auch Unternehmer bestellen können, sollte klar zwischen B2B- und Verbraucherbestellungen unterschieden werden.

22. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

22.1 Soweit eine konkrete werkvertragliche Leistung vereinbart wurde, zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes, die Installation eines Systems oder die Erstellung einer bestimmten Konfiguration, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Auftraggeber.

22.2 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt, keine wesentlichen Mängel rügt oder innerhalb von sieben Kalendertagen nach Fertigstellung keine begründete Beanstandung erhebt.

22.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

23. Unzulässige Inhalte und rechtswidrige Nutzung

23.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Zwecke unterstützen.

23.2 Der Auftragnehmer kann Aufträge ablehnen oder beenden, wenn der Verdacht besteht, dass Systeme, Daten, Software oder Zugänge rechtswidrig genutzt werden.

23.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung, Veränderung und Administration der betroffenen Systeme berechtigt ist.

24. Schlussbestimmungen

24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

24.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

24.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

24.4 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.